Jetzt in Sicht: Die Corona-Testverordnung und die Corona-Impfverordnung laufen in den kommenden Wochen aus. Beide Regelungen laufen dieses Jahr aus. An beiden Regelungen wird gearbeitet, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage mitteilte. Die Corona-Testverordnung läuft am 25. November 2022 aus. Die Änderung des Titels IV der Coronavirus-Testverordnung vom 31. August 2022 ist nun in Kraft. Die Impfregeln gegen das Coronavirus laufen am Ende des Jahres aus – am 31. Dezember 2022. Bis zum 7. April 2023 können Apothekerinnen und Apotheker den Covid-19-Impfstoff jedoch noch nach § 20b Infektionsschutzgesetz verabreichen. Fest steht: Beide Regelungen können bis zum 7. April 2023 verlängert werden. Grundlage ist § 20i Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V.
Danach ist das BMG berechtigt, nach Anhörung des Ständigen Impfausschusses (Stiko) und des GKV-Spitzenverbandes ohne Zustimmung des Bundesrates durch Verordnung den Anspruch des Versicherten auf weitere Impfungen oder bestimmte andere spezifische Vorsichtsmaßnahmen konkret festzulegen.
„Das BMG wird ermächtigt, bis zum 7. April 2023 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Versicherte Anspruch auf
a) bestimmte Schutzimpfungen oder auf bestimmte andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe haben […]
b) bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit einem bestimmten Krankheitserreger oder auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen diesen Krankheitserreger haben.“
BMG: Coronavirus-Testverordnung und Impfverordnung seien aktuell „in Arbeit“. Doch was passiert, wenn die Corona-Testvorschriften am 25. November 2022 auslaufen?
Beide Regelungen befinden sich aktuell in der Überarbeitung. Daher könne man erst nach Abschluss des Verfahrens Auskunft über mögliche Änderungen geben.
Wie ist der aktuelle Stand bei den Bürgertestungen?
Der Einbürgerungstest: Wer zahlt und wer nicht?
Der kostenlose Corona-Test für alle endet am 1. September. Laut Bundesgesundheitsministerium haben Sie Anspruch auf folgende kostenlose Tests:
- Kinder unter 5 Jahren
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können – etwa Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt des Tests an klinischen Studien zur Wirksamkeit des Corona-Impfstoffs teilgenommen haben
- Personen, die Tests benötigen, um die Isolation zu beenden
- Besucher:innen und Behandelte oder Bewohner:innen in stationären und ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- pflegende Angehörige
- Familienangehörige von bestätigt infizierten Personen
Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern werden weiterhin in den Einrichtungen getestet.
Eine Selbstbeteiligung von 3€ für Bürgertest zahlen aktuell:
- Personen, die am Tag der Prüfung an Indoor-Veranstaltungen teilnehmen möchten
- Personen, die am Tag des Tests wahrscheinlich mit Personen in Kontakt kommen, bei denen ein hohes Risiko besteht, an COVID-19 schwer zu erkranken (Personen ab 60 Jahren, Personen mit chronischen Erkrankungen)
- Personen, die von der Corona-Warn-App Hinweise auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben.
Downloads: Coronavirus-Testverordnung BAnz AT 31.08.2022.pdf